Geschäftsbedingunen

1. Die Tanzschule verpflichtet sich bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung (Datum des Poststempels) einen Kursusplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs belegt sein, erfolgt eine Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein weiterer Kursustermin als Ersatz gewählt wird.

2. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

3. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Bei rechtzeitiger schriftlicher Abmeldung (bis 8 Tage vor Beginn des Kurses) wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 11,00 erhoben. Bei Neuanmeldung innerhalb eines Jahres wird die Abmeldegebühr auf das Kurshonorar angerechnet.

4. Das Honorar ist zur ersten Stunde zu Überweisen. Honorar und Gutscheine sind nicht Übertragbar. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben.

5. Bei den Clubsbeitrag handelt es sich um eine Preis im Lasstschriftverfahren. Bei anderen Zahlungsarten erhöht sich der Preis um 1,50 € (Bearbetungsgebühr).

6. In den Clubs muss die Kündigung 4 Wochen vor Ende der 1. Mindestlaufzeit erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 3 Monate.
Eine Kündigung nach der 1. Mindestlaufzeit kann mit einer 3-monatigen Frist zum jeweiligen Monatsende erfolgen.

7. Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume, als auch die Auswahl der Lehrer steht der Tanzschule frei.